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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Felix Nunn, Online Marketing Berater und Betreiber dieser Website

1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Felix Nunn und dem Kunden geschlossen werden.

  2. Felix Nunn bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich E-Mail Marketing, Websiteerstellung, Einrichtung und technische Unterstützung von Online-Marketing-Tools und CMS-Systemen, generelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Online-Marketing, im Bereich der Suchmaschinenoptimierung sowie weitere Bereiche (Informationen zu möglichen Dienstleistungsbereichen sind unter „Beratung“ zu finden). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Felix Nunn und dem Kunden.

  3. Felix Nunn schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

  4. Felix Nunn ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Felix Nunn bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Felix Nunn ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

  5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

  6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Felix Nunn – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sofern der Kunde Felix Nunn Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Felix Nunn von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Felix Nunn ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Felix Nunn wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

  3. Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung von E-Mails oder der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Felix Nunn rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Felix Nunn nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

  4. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Felix Nunn zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

  5. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Felix Nunn gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

  6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Felix Nunn dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Einrichtung von E-Mail Marketing Tools, Webseiten, CMS-Systemen und anderen Online-Marketing Elementen

  1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Einrichtung von E-Mail Marketing-Tools, Webseitenerstellung, CMS-Systemen und weiteren E-Online-Marketing Elementen und deren Anbindungen (einschließlich der technischen Unterstützung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Gegenstand von Dienstleistungsverträgen zwischen Felix Nunn und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung und Einrichtung von E-Mail Marketing Tools, neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Dienstleistungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.

  3. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Felix nunn und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Felix Nunn zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Felix Nunn dar. Felix Nunn wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Felix Nunn und dem Kunden zustande.

  4. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Felix Nunn nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

  5. Felix Nunn übernimmt im Rahmen des Auftrags weder die Formulierung von Rechtstexten wie Impressum, Datenschutzerklärung o.ä. noch die rechtliche Prüfung von Internetseiten, Werbekampagnen etc. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, entsprechenden Rechtsrat von Anwälten einzuholen oder Generatoren zu verwenden.

  6. Der Kunde kann jederzeit auf erstellte Newsletter, E-Mails oder Websites zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Felix Nunn nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

  7. Sobald die Newsletter, E-Mail Kampagnen oder Webseite bzw. vereinbarte Einzelleistungen fertiggestellt wurde(n), wird Felix Nunn den Kunden zur Abnahme auffordern.

  8. Voraussetzung für die Tätigkeit von Felix Nunn ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten Felix Nunn vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Felix Nunn dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

  9. Die Vergütung für die Online-Marketing Arbeiten ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

  10. Sofern der Kunde Hosting-Dienstleistungen von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt Felix Nunn keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen, Zustellbarkeit von Newsletter-Mails und/oder die Abrufbarkeit der Website.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von E-Mail Marketing Tools & Webseiten

  1. Felix Nunn kann dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die eingerichteten E-Mail Marketing Tools und Websiten anbieten. Jedoch ist weder Felix Nunn zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Feix Nunn in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

  2. Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen, technische Unterstützung bei E-Mail Marketing Tools sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

  3. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Felix Nunn kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Felix Nunn gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

  4. Felix Nunn haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Felix Nunn liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

  5. Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung von E-Mail Marketing Kampagnen und/oder Webseiten. Felix Nunn schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. E-Mail- und Content-Marketing

  1. Felix Nunn bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich E-Mail- und Content-Marketing an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.

  2. Die Inhalte der E-Mails richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text für eine E-Mail fertiggestellt wurde, wird Felix Nunn die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf fünf (5) Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der 5. Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

  3. Felix Nunn wird nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet Felix Nunn ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.

6. SEO-Marketing und SEA- bzw. PPC-Kampagnen

  1. Felix Nunn bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Felix Nunn ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Felix Nunn das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.

  2. Felix Nunn bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA und PPC-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Felix Nunn ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Felix Nunn hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Felix Nunn trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Felix Nunn unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

7. Social Media Marketing

  1. Felix Nunn stellt dem Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

  2. Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Felix Nunn wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Felix Nunn nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Felix Nunn in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann Felix Nunn das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

  3. Neben der Erstellung entsprechender Social Media Accounts (Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube, TikTok etc.)  kann auch das Posten im Namen des Kunden und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Felix Nunn ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.

  4. Felix Nunn ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

8. Preise und Vergütung

  1. Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene halbe Stunde abgerechnet und am Ende des Monats, in dem sie angefallen sind, in Rechnung gestellt. Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Webseitenerstellung) ist Felix Nunn berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Bei fest gebuchten Stundenpaketen erfolgt grundsätzlich keine anteilige Rückerstattung für nicht genutzte Stunden. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

  2. Eine monatliche Pauschale für laufende Dienstleistungen ist möglich und je nach Angebot individuell zu regeln.

  3. Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

  4. Felix Nunn ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten von Felix Nunn für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

9. Abnahme

  1. Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Felix Nunn verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Felix Nunn den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.

  2. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Parteien individuell abstimmen. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

10. Mängelgewährleistung

  1. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Felix Nunn.

  2. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Felix Nunn resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

11. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

  1. Felix Nunn räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

  2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Felix Nunn ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Felix Nunn dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13. Vertraulichkeit

Felix Nunn wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Felix Nunn verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

14. Haftung / Freistellung

  1. Die Haftung von Felix Nunn für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Felix Nunn jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Felix Nunn für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

  2. Der Kunde stellt Felix Nunn von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Felix Nunn aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

15. Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen Felix Nunn und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Felix Nunn als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

  3. Felix Nunn ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Felix Nunn berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: April 2023